Im Ortenaukreis findet die Sperrmüllabfuhr seit dem Jahr 2007 einmal jährlich zu einem festen Termin statt.
Die Straßensammlung wurde in den letzten Jahren immer wieder angepasst: So wurden zur Verbesserung des Straßenbildes – insbesondere mit Blick auf die Wochenenden – Montage und Freitage sowie die Tage vor und nach Feiertagen als Sperrmüllabfuhrtage ausgeschlossen.
Für den Sperrmüll gibt es Regeln, denn nicht alles darf über diesen Weg entsorgt werden.
Was ist Sperrmüll?
Unter Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus privaten Haushalten zu verstehen, die nicht in die Restmülltonne passen.
Hierzu zählen Möbel wie Tische, Stühle, Schränke, Sofas, Bettgestelle und Regale.
Im Bereich Ausstattung dürfen Matratzen, Teppiche, Gardinenstangen entsorgt werden.
Aus dem Garten können Gartenmöbel, Leitern und Sonnenschirme zur Abholung bereitgestellt werden.
Koffer, große Spielsachen, Fahrräder und Kinderwagen werden ebenfalls mitgenommen.
Was wird nicht mitgenommen?
Nicht mitgenommen werden hingegen Elektrogeräte wie Fernseher, Kühlschränke, Toaster und Waschmaschinen.
Bauabfälle und Festeinbauten wie Türen, Fenster, Wandpaneele, Waschbecken, Heizkörper werden ebenso nicht mitgenommen, wie Bauschutt.
Farben, Lacke, Altöl und Batterien zählen zu den sogenannten gefährlichen Abfällen und werden nicht mitgenommen.
Für den Bereich Hausmüll gilt, dass Restmüll in Säcken oder Kisten und Kleinteiliges ebenfalls nicht mitgenommen wird. Gleiches gilt für Altreifen.
Was ist zu beachten?
Damit eine reibungslose Abholung garantiert werden kann, müssen folgende Vorgaben zwingend eingehalten werden:
Der Sperrmüll muss am Abholtag bis spätestens 6 Uhr am Straßenrand beziehungsweise Gehweg bereitstehen.
Einzelne Teile dürfen nicht schwerer als 50 Kilogramm sein und eine Breite von 1,50 Meter nicht überschreiten.
Zu schwere oder zu große Gegenstände können aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen nicht mitgenommen werden und müssen selbst entsorgt werden, gibt die Abfallwirtschaft des Ortenaukreises bekannt.
Sonderreinigung durch TBO
Nach jeder Sperrmüllabfuhr sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Technischen Betriebe Offenburg im Einsatz, um die Gegenstände auf die Deponien zu bringen, die nicht unter Sperrmüll fallen, jedoch trotzdem hierüber zu entsorgen versucht worden sind.
Meist sind hierfür mehrere Fahrten zur Deponie erforderlich.
Die Kosten für notwendige Sonderreinigungen nach Sperrmüll-Terminen belaufen sich auf 12.000 bis 15.000 Euro pro Jahr.
Zusätzlich reinigen die Mitarbeitenden der Stadtreinigung nach jedem Sperrmüll-Termin die betroffenen Straßen mit der Kehrmaschine, um zurückbleibende Scherben und Verschmutzungen zu beseitigen.
Kommende Termine in den Offenburger Ortsteilen:
Elgersweier:
Donnerstag, 6. August
Fessenbach:
Donnerstag, 17. Dezember
Griesheim:
Dienstag, 20. Oktober
Rammersweier:
Mittwoch, 8. Juli
Waltersweier:
Donnerstag, 9. Juli
Weier:
Dienstag, 23. Juni
Windschläg:
Mittwoch, 16. September
Zell-Weierbach:
Mittwoch, 9. September
Zunsweier:
Mittwoch, 11. November
Die kommenden Termine für Offenburg:
Hildboltsweier/Uffhofen:
Mittwoch, 17. Juni
Oststadt Mitte:
Mittwoch, 15. Juli
Nordstadt (Bezirk 7a):
Dienstag, 7. Juli
Nordstadt (Bezirk 7b):
Donnerstag, 17. Dezember
Oststadt (Bezirk 8b) und Südoststadt:
Mittwoch, 9. Dezember
Oststadt (Bezirk 8a):
Donnerstag, 10. Dezember
Hinweis: In den übrigen Ortsteilen und Bezirken haben Sperrmüllabfuhren bereits stattgefunden.
Alternative Möglichkeit
Sperrmüll kann das ganze Jahr über gebührenfrei bei den elf Wertstoffhöfen im Ortenaukreis angeliefert werden, Abfälle müssen selbst entladen werden.
Weitere Informationen und eine Übersicht über die Standorte der Wertstoffhöfe gibt es unter www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de.
Eine telefonische Abfallberatung ist unter 0781/805-9600 montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr erreichbar.










