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Teilnahmebedingungen

 

Flo#Märkte

 
  • Als Anbieter*in beim Flo#Markt müssen Sie eine Privatperson sein.

  • Gewerbliche Anbieter*innen sind nicht zugelassen. Ausgenommen davon sind Anbieter*innen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft.

  • Der Erwerb eines Verkaufsplatzes für € 25.- (zzgl. Geb.) erfolgt über das Ticketportal www.reservix.de oder bei bekannten Vorverkaufsstellen wie dem Bürgerbüro Offenburg, Am Fischmarkt, 77654 Offenburg. 
  • Pro Stand steht Ihnen eine Fläche von 3 x 3 Meter zur Verfügung.

  • Die Standtische/ Präsentationsfläche bringen Sie selbst mit.

  • Der Aufbau erfolgt zwischen 9.30 – 10.45 Uhr. Autos, Wohnmobile, Anhänger, oder andere Fahrzeuge sind als Verkaufsstand nicht erlaubt.

  • Die Anlieferungsfahrzeuge sind zügig zu ent- und beladen und danach auf den umliegenden Parkplätzen zu parken. Der Anfahrtsplan ist einzuhalten!

  • Als Aussteller*in sind Sie verpflichtet, Ihren Standplatz nach der Veranstaltung sauber zu verlassen und Ihren Abfall selbst zu entsorgen. Bei Verstößen behalten wir uns vor, eine Gebühr von 10 € zu erheben.

  • Mitgebrachte Kleiderständer und sperrige Gegenstände müssen auf der gemieteten Standfläche aufgestellt werden. Die vorgeschriebenen Flucht- und Laufwege der Besucher dürfen nicht verbaut werden.

  • Folgende Artikel dürfen nicht angeboten werden: Original verpackte Waren; pornographische Produkte oder Publikationen; Waren mit NS Symbolen oder kriegsverherrlichenden Publikationen; Publikationen politischer Parteien; Waffen aller Art, auch Deko-Waffen und Imitationen; Lebensmittel, Genussmittel, Lebende und tote Tiere; Gegenstände die unter den Artenschutz fallen; Gegenstände, die aus gesetzlichen Gründen unter das Verkaufsverbot fallen; rassistische Publikationen.

  • Die vom Veranstalter beauftragten Personen können darüber hinaus jederzeit durch Weisung den Verkauf eines oder mehrerer Gegenstände verbieten.

  • Als Aussteller*in verpflichten Sie sich, während der gesamten Veranstaltungsdauer anwesend zu sein. Der Abbau erfolgt erst nach Ende des Flo#Markts.
  • Bei einer kompletten Absage aufgrund von Unwetter (Dauerregen, Sturm, Gewitter) des Flo#Marktes wird die Standgebühr zurückerstattet. Angekündigte Regenschauer sind kein Grund für eine Absage.

  • Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Hochwasser, Sturm, Hagel usw.) erfolgt keine Erstattung der Standgebühren.

  • Die Standgebühr wird bei Nichtantreten des Verkaufsstandes nicht erstattet.

  • Den Standplatzinhabern ist es nicht gestattet, die zugewiesenen Standplätze ohne vorherige Genehmigung des Betreibers zu vergrößern, unterzuvermieten, zu tauschen, Vertriebstätigkeit auf fremde Rechnung zu gestatten oder Dritten zu überlassen.

  • Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet.

  • Den Anweisungen der Mitarbeitenden der Stadt Offenburg ist Folge zu leisten.

  • Das Ticket der Standgebühr ist von Ihnen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

  • Der Flo#Markt wird von einem kulturellen Rahmenprogramm mit Musik begleitet. Es kann etwas lauter werden.
 
Mit der Buchung eines Standes erkennen Sie diese Bedingungen an.
 
Veranstalter:
Stadt Offenburg
Fachbereich Kultur
Weingartenstraße 34
fb.kultur@offenburg.de