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Neues Parkkonzept

 

Zum 31. Juli 2026 gilt in Offenburg ein neues Parkkonzept. Grundlage hierfür ist eine umfassende Untersuchung der Parkraumsituation, die gemeinsam mit einem Fachplanungsbüro durchgeführt wurde. Ziel des Konzepts ist es, den vorhandenen Parkraum bedarfsgerecht zu bewirtschaften und die unterschiedlichen Anforderungen in den einzelnen Stadtgebieten zu berücksichtigen.
 
Mit den neuen Regelungen soll insbesondere die Parkplatzsuche für Bewohnerinnen und Bewohner erleichtert, der Parksuchverkehr reduziert und der öffentliche Raum fair und effizient genutzt werden. Gleichzeitig bleibt die Erreichbarkeit von Einrichtungen mit Besuchendenverkehr durch Kurzzeitparkplätze sichergestellt.
 
Im Rahmen des neuen Parkkonzepts wird die Parkraumbewirtschaftung auf weitere Stadtgebiete ausgeweitet. In diesen Bereichen ist künftig entweder ein gültiger Bewohnerparkausweis oder das Lösen eines Parkscheins erforderlich. Zudem werden einzelne Bewohnerparkzonen zusammengefasst, um die Chancen auf einen freien Parkplatz innerhalb der jeweiligen Zone zu verbessern.
 
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum neuen Parkkonzept – unter anderem zu den neuen Parkregelungen, den Bewohnerparkzonen, den Parkgebühren sowie zur Beantragung und Gültigkeit des Bewohnerparkausweises.
 
Hier geht es zum Geodatenportal der Stadt Offenburg.
Dort können Sie die für Ihre Straße geltenden Regelungen einsehen. Für eine optimale Darstellung empfiehlt sich die Nutzung an einem PC.
 
 
 
 
 
 

Hier gibt es Antworten auf häufige Fragen:
 

 

Die Parkraumbewirtschaftung wird ausgeweitet, um den vorhandenen Parkraum besser zu organisieren und den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen gerecht zu werden. Ziel ist es, die Parkplatzsituation insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern, den Parksuchverkehr zu reduzieren und den öffentlichen Raum fair und effizient zu nutzen.
 
Mit dem neuen Parkkonzept verfolgt die Stadt Offenburg mehrere Ziele:
 
Parkraum fair verteilen: Der öffentliche Raum soll so genutzt werden, dass alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer davon profitieren. Bewohnerinnen und Bewohner sollen leichter einen freien Parkplatz finden. Gleichzeitig sollen private Stellplätze und Garagen wieder verstärkt zum Parken genutzt werden.

Parksuchverkehr verringern: Weniger Fahrzeuge, die auf der Suche nach einem Parkplatz durch Wohngebiete fahren, bedeuten weniger Verkehrsbelastung, weniger Lärm und eine bessere Luftqualität.

Nachhaltige Mobilität fördern: Die Parkraumbewirtschaftung schafft Anreize, häufiger öffentliche Verkehrsmittel, das Fahrrad oder andere umweltfreundliche Mobilitätsangebote zu nutzen.

Einnahmen sinnvoll einsetzen: Die Einnahmen aus Bewohnerparkausweisen und Parkgebühren werden für Maßnahmen im Bereich Mobilität verwendet, beispielsweise für den Ausbau des Radverkehrs, die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs und weitere Verkehrsprojekte.
 

Einzelne Bewohnerparkzonen wurden zusammengefasst, um dort die Chance auf einen freien Parkplatz für die Bewohner*innen zu erhöhen.
 

Die IGV GmbH hat den Parkverkehr in Gebieten rund um die bestehende Bewirtschaftung an repräsentativen Tagen in einstündigen Rundgängen im Tagesverlauf inklusive der Abendstunden untersucht. Dabei wurde ausgewertet, wie ausgelastet die Parkplätze sind und wie lange die einzelnen Parkvorgänge dauern. Daraus können Rückschlüsse auf die Art der Nutzung (beispielsweise Pendler*innen, Bewohner*innen oder Kurzparker*innen) gezogen werden. Basierend auf der erhobenen Auslastung und einer Analyse der Gebiete wurden passende Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung ausgearbeitet.
 

Die Stadt Offenburg hat das neue Parkkonzept gemeinsam mit dem Planungsbüro Ingenieurgesellschaft Verkehr GmbH & Co. KG (IGV) entwickelt. Grundlage war eine umfassende Untersuchung der Parkraumsituation in den betroffenen Gebieten. Auf Basis der Ergebnisse wurden die Maßnahmen des neuen Parkkonzepts erarbeitet.
 

Grundlage für das neue Parkkonzept war eine umfassende Untersuchung der Parkraumsituation. Hierfür wurde das Parkverhalten an rund 3.300 öffentlichen Parkständen an repräsentativen Tagen erfasst und ausgewertet.
Auf Basis der ermittelten Auslastung sowie einer Analyse der einzelnen Gebiete wurden geeignete Maßnahmen entwickelt. Diese wurden unter Berücksichtigung der Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) ausgearbeitet.
Die Ergebnisse der Untersuchung und die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden anschließend den Bürgergemeinschaften vorgestellt. Im weiteren Verfahren befasste sich der Gemeinderat mit dem Parkkonzept und beschloss dessen Umsetzung.
 

Ja. In den Gebieten, in denen die Bewohnerparkzonen ausgeweitet und die Parkraumbewirtschaftung (mit Parkscheinautomaten) eingeführt werden, wurde im Rahmen der Parkraumerhebung im November und Dezember 2022 ein hoher Parkdruck festgestellt.
 

Das neue Parkkonzept gilt grundsätzlich ab dem 31.07.2026. Es gibt jedoch eine Karenzzeit von sechs Wochen, in der nur Hinweise verteilet werden, aber noch keine Bußgelder erhoben. 
 
 

Die Einnahmen werden für Maßnahmen im Bereich Mobilität verwendet.
Dazu gehören beispielsweise der Ausbau und die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur, die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie weitere Projekte zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur.
 
 

Eine Evaluation ist nach einem Jahr geplant. Dieser Zeitraum ist notwendig bis sich die Wirkung des neuen Parkkonzepts zeigen wird.
 
Analysiert werden die Anzahl der ausgegebenen Bewohnerparkausweise im Zeitverlauf sowie die Anzahl der ausgegebenen Parkscheine am Parkscheinautomat und durch das Handyparken. Außerdem werden die Hotspots, die sich in der bisherigen Untersuchung gezeigt haben, nacherhoben. 
 

Für den Gemeinderat wurde bei Erstellung des Parkkonzepts eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erstellt. Damals wurden die Mehreinnahmen durch die neubewirtschafteten Parkplätze (ohne Bewohnerparkgebühren) auf rund 450.000 Euro geschätzt (Drucksache 080/23).  
 

Die Ausgaben für Investitionen und Betrieb im Bereich Radverkehr und ÖPNV sind in den vergangenen Jahren stärker als die Einnahmen durch die Parkraumbewirtschaftung gestiegen. Dieser Trend trifft auch auf die aktuelle Haushaltsplanung zu. Mit dem Projekt Zukunftswege, das auf dem Masterplan Verkehr basiert, wurden bereits die Maßnahmen entwickelt, die in den nächsten Jahren in diesen Bereichen umgesetzt werden sollen. 
 

 

Ein Bewohnerparkausweis wird in den Bereichen benötigt, die als Bewohnerparkzonen ausgewiesen sind. Die entsprechenden Stellplätze sind vor Ort durch Verkehrszeichen gekennzeichnet.
Eine Übersicht aller Bewohnerparkzonen und der ab dem 31. Juli 2026 geltenden Parkregelungen finden Sie außerdem im Geodatenportal der Stadt Offenburg: https://geodatenportal.offenburg.de/Osiris5/
Dort können Sie die für Ihre Straße geltenden Regelungen einsehen. Für eine optimale Darstellung empfiehlt sich die Nutzung an einem PC.
 

Die neuen Zonen können ebenfalls im Geodatenportal unter www.geodatenportal.offenburg.de/Osiris5/ eingeblendet werden. Für eine optimale Darstellung empfiehlt sich die Nutzung am PC.
 

Einen Übersichtsplan zu den in Offenburg geltenden Parkregelungen finden Sie im Geodatenportal unter: https://www.geodatenportal.offenburg.de/Osiris5.
Für eine optimale Darstellung empfiehlt sich die Nutzung am PC.
 

Einzelne Bewohnerparkzonen wurden zusammengelegt, damit Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb ihrer Zone auf einen größeren Parkbereich zugreifen können. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, einen freien Parkplatz zu finden.
 

Durch die Zusammenlegung einzelner Bewohnerparkzonen wurden neue Zonenbezeichnungen erforderlich. Für die zusammengefassten Zonen wurde entweder eine bestehende Zonennummer übernommen oder eine neue Nummer vergeben. Die Bezeichnungen wurden so gewählt, dass die Zonen weiterhin einfach erkennbar und gut verständlich sind.
 

Ja. Durch die größeren Bewohnerparkzonen stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern mehr Parkmöglichkeiten innerhalb ihrer Zone zur Verfügung. Besonders diejenigen, die bisher nahe an der Grenze zu einer anderen Bewohnerparkzone geparkt haben, profitieren von der Zusammenlegung. Dadurch erhöht sich die Chance, einen freien Parkplatz zu finden.
 

Die Parkzonenbeschilderung kennzeichnet eine sogenannte Parkraumbewirtschaftungszone. Ähnlich wie bei einer Tempo-30-Zone gilt die Regelung innerhalb des gekennzeichneten Bereichs, bis sie durch ein entsprechendes Verkehrszeichen aufgehoben wird.
Die Zusatzzeichen unter dem Schild informieren darüber, welche Parkregelungen innerhalb der Zone gelten. Durch diese Art der Beschilderung kann der Straßenraum übersichtlicher gestaltet werden, da nicht jede einzelne Straße mit mehreren Schildern ausgestattet werden muss.
Innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone können dennoch einzelne abweichende Regelungen gelten, beispielsweise für Behindertenparkplätze oder Halteverbote. Diese sind jeweils vor Ort ausgeschildert.
 

Im neuen Parkkonzept sind zwei Parkraumbewirtschaftungszonen vorgesehen:
 
Parkraumbewirtschaftungszone 1:
Prinz-Eugen-Straße, Schaiblestraße, Gotter-Nes-Weg, Josef-Gorrwald-Straße, Senator-Borst-Straße, Josef-Kohler-Straße, Josef-Kohler-Platz
 
Parkraumbewirtschaftungszone 2:
Hildastraße, Werderstraße
 
Die jeweils geltenden Parkregelungen innerhalb der Zonen sind vor Ort durch die entsprechende Beschilderung gekennzeichnet. Eine Übersichtskarte aller Bewohnerparkzonen und Parkregelungen finden Sie im Geodatenportal der Stadt Offenburg: www.geodatenportal.offenburg.de/Osiris5
Für eine optimale Darstellung empfiehlt sich die Nutzung am PC.
 

Der Gemeindevollzugsdienst prüft in Echtzeit bei einer zentralen Datenbank, ob für das Kennzeichen bezahlt wurde.  Das läuft auch heute schon so ab, um zu prüfen, ob per Handyparken bezahlt wurde. 
 

Das Verkehrszeichen bedeutet, dass auf diesem Parkplatz werktags (Montag bis Samstag) von 9 bis 19 Uhr ein Parkschein benötigt wird. Bewohnerinnen und Bewohner mit einem gültigen Bewohnerparkausweis der Zone III dürfen dort außerdem gebührenfrei parken.
Außerhalb dieser Zeiten – also werktags zwischen 19 und 9 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen – kann der Parkplatz auch ohne Parkschein oder Bewohnerparkausweis genutzt werden.
 

Ja – allerdings kommt es darauf an, was mit „frei“ gemeint ist.
 
Freie Parkplätze im Sinne von verfügbaren Stellplätzen:
Durch die neue Parkraumbewirtschaftung soll der Parkdruck reduziert und die Chance erhöht werden, einen freien Parkplatz zu finden.
 
Freie Parkplätze im Sinne von kostenlos nutzbaren Stellplätzen:
Ein Großteil der Parkplätze in den Bewohnerparkzonen kann weiterhin von verschiedenen Nutzergruppen genutzt werden. Diese sogenannten Mischparkplätze stehen sowohl Bewohnerinnen und Bewohnern mit Bewohnerparkausweis als auch anderen Nutzerinnen und Nutzern mit Parkschein zur Verfügung.
 
Kostenfreie Parkplätze innerhalb der Bewohnerparkzonen gibt es nur in begrenztem Umfang. Dazu zählen beispielsweise Parkplätze mit Parkscheibenregelung, etwa vor Kindergärten oder Arztpraxen. Außerhalb der neuen Bewohnerparkzonen, in denen der Parkdruck geringer ist, bleiben Parkplätze zunächst weiterhin kostenfrei.
Die jeweils geltenden Regelungen sind der Beschilderung vor Ort zu entnehmen. Außerhalb der bewirtschafteten Zeiten (meist werktags von 9 bis 19 Uhr) können entsprechend ausgewiesene Parkplätze in der Regel auch ohne Bewohnerparkausweis oder Parkschein genutzt werden.
 

Vor vielen Einrichtungen mit Besuchendenverkehr (z. B. Einzelhandel, Gastronomie, Kindergärten) werden Kurzzeitparkplätze beibehalten oder neu eingerichtet. Dadurch bleiben die Erreichbarkeit und Attraktivität der Standorte gewährleistet.
 

 

Ein Bewohnerparkausweis kann im BürgerBüroBauen im Technischen Rathaus beantragt werden. Für die erstmalige Beantragung ist ein persönliches Erscheinen erforderlich. Um die Bearbeitung vor Ort zu beschleunigen, kann der Antrag vorab online ausgefüllt werden. Ein Termin ist nicht erforderlich.
 
Für die Beantragung benötigen Sie:
  • gültigen Personalausweis
  • Führerschein
  • Fahrzeugschein des Fahrzeugs
  • gegebenenfalls eine Halterbestätigung, wenn Sie nicht selbst Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter sind
 
Voraussetzung für einen Bewohnerparkausweis ist, dass Sie Ihren ersten Wohnsitz an der angegebenen Adresse haben und über keinen privaten Stellplatz, keine Garage oder Tiefgarage verfügen. Dies muss entsprechend bestätigt werden.
Die Verlängerung eines bestehenden Bewohnerparkausweises ist vollständig online möglich. Nach erfolgreicher Verlängerung wird der neue Ausweis per Post zugesandt oder kann bei Bedarf im Rathaus abgeholt werden.
 

Ein Bewohnerparkausweis wird benötigt, sobald die neue Bewohnerparkzone durch die entsprechende Beschilderung in Kraft tritt. Dies ist zum 31. Juli 2026 vorgesehen. Bewohnerinnen und Bewohner sollten den Ausweis daher rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt beantragen.
 
Bereits ausgestellte Bewohnerparkausweise behalten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit ihre Gültigkeit. Ändert sich lediglich die Zonennummer, muss der Ausweis nicht umgetauscht werden. Parkausweise mit der bisherigen Zonenbezeichnung werden weiterhin anerkannt.
 

Ein Bewohnerparkausweis ist jeweils ein Jahr gültig.
 
Aktuell gelten folgende Gebühren:
 
Neuausstellung: 90 Euro
Verlängerung: 90 Euro
Änderung: 15 Euro
Ersatz: 15 Euro

Die Gebühr für die Neuausstellung und Verlängerung wird schrittweise angepasst. Ab dem 1. Januar 2027 beträgt sie 150 Euro, ab dem 1. Januar 2028 210 Euro. Weitere Informationen zu den Gründen für die Gebührenanpassung finden Sie im nächsten Punkt.
 

Die Gebühren für den Bewohnerparkausweis werden schrittweise angepasst, um den tatsächlichen Aufwand für die Bereitstellung und Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraums stärker zu berücksichtigen.
Mit den Bewohnerparkgebühren werden Nutzerinnen und Nutzer an den Kosten für die Bereitstellung und Unterhaltung öffentlicher Parkflächen beteiligt. Bislang deckte die Gebühr im Wesentlichen nur den Verwaltungsaufwand für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises ab. Aufgrund einer geänderten Rechtslage können inzwischen auch die Kosten für die Bereitstellung und Instandhaltung des öffentlichen Parkraums in die Gebührenkalkulation einbezogen werden.
Darüber hinaus unterstützen angemessene Bewohnerparkgebühren die Ziele des Parkkonzepts, indem sie zu einer bedarfsgerechten Nutzung des öffentlichen Parkraums beitragen.
 

Nein. Solange noch Parkausweise mit der alten Zonnennummer im Umlauf sind, werden diese anerkannt.
 

Alle Bewohnerinnen und Bewohner, die die Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis. Deshalb kann die Zahl der ausgegebenen Bewohnerparkausweise höher sein als die Zahl der vorhandenen öffentlichen Parkplätze.
Ein Bewohnerparkausweis berechtigt zum Parken in der jeweiligen Bewohnerparkzone, garantiert jedoch keinen freien Parkplatz.
 

Nein. Ein Bewohnerparkausweis berechtigt dazu, in der jeweiligen Bewohnerparkzone auf freien Stellplätzen zu parken. Ein Anspruch auf einen festen oder jederzeit verfügbaren Parkplatz besteht jedoch nicht.
Durch die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung soll der Parkdruck verringert werden. Dadurch erhöhen sich die Chancen, innerhalb der Bewohnerparkzone einen freien Parkplatz zu finden.
 

Ja. Durch die teilweise größeren Bewohnerparkzonen steht Bewohnerinnen und Bewohnern mit einem Bewohnerparkausweis ein größerer Bereich zum Parken zur Verfügung. Dadurch erhöht sich die Chance, innerhalb der eigenen Zone einen freien Parkplatz zu finden.
Zusätzlich soll die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung den Parkdruck und den Parksuchverkehr verringern. Auch dadurch verbessern sich die Chancen auf einen freien Stellplatz.
 

 

Für Senioren-, Sozial- oder Familienpässe, die vor dem 1. Januar 2026 ausgegeben wurden, gilt eine Übergangsregelung. Da bei der Ausstellung noch kein Gutschein ausgegeben wurde, genügt es, den gültigen Pass bei der Beantragung des Bewohnerparkausweises vorzulegen. Der Sozialrabatt wird dann direkt berücksichtigt.
Da die Pässe jeweils für maximal ein Jahr gültig sind, gilt diese Übergangsregelung nur bis Ende 2026.
 

Ja. Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Senioren-, Sozial- oder Familienpasses können einen Bewohnerparkausweis zu einer ermäßigten Gebühr erhalten.
Hierfür muss zunächst der Senioren-, Sozial- oder Familienpass im BürgerBüro am Fischmarkt 2 beantragt werden. Bei der Ausstellung des Passes erhalten Sie einen Gutschein für den ermäßigten Bewohnerparkausweis. Dieser kann anschließend zusammen mit dem gültigen Pass im BürgerBüroBauen eingelöst werden. Die Gebühr für den Bewohnerparkausweis reduziert sich dadurch um 50 Prozent.
 

Ein Bewohnerparkausweis mit Sozialrabatt ist – wie jeder andere Bewohnerparkausweis auch – ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum gültig.
Die Gültigkeit des Bewohnerparkausweises ist unabhängig von der Gültigkeitsdauer des Senioren-, Sozial- oder Familienpasses. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem der Bewohnerparkausweis ausgestellt wird.
 
Beispiel:
Ein Sozialpass wird am 01.09.2026 erworben und gilt bis 31.08.2027.
Der Gutschein kann innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums eingelöst werden.
Wenn der Gutschein für einen Bewohnerparkausweis dann am 01.06.2027 eingelöst wird, gilt der Bewohnerparkausweis bis zum 31.05.2028.
 

 

Auch ohne Bewohnerparkausweis können Besucherinnen und Besucher in den Bewohnerparkzonen parken. Dafür gelten die vor Ort ausgewiesenen Parkregelungen; in der Regel ist eine Parkgebühr zu entrichten.
Bewohnerinnen und Bewohner einer Bewohnerparkzone können zusätzlich für ihre Gäste bis zu zweimal pro Jahr jeweils 16 Besucherparkkarten erwerben. Diese ermöglichen Besuchenden das Parken ohne separate Parkgebühr im vorgesehenen Zeitraum.
Weitere Informationen zu den Besucherkarten finden Sie unter www.offenburg.de/de/bauen-und-umwelt/verkehr/parken/parkmoeglichkeiten-2/
 

Besucherinnen und Besucher sowie Touristinnen und Touristen können weiterhin verschiedene Parkmöglichkeiten nutzen. Insbesondere die innenstadtnah gelegenen Parkhäuser bieten eine gute Möglichkeit, das Fahrzeug abzustellen und die Innenstadt zu erreichen.
Eine Übersicht der Parkhäuser und weiterer Parkmöglichkeiten stellen die Technischen Betriebe Offenburg auf ihrer Internetseite zur Verfügung.
 

Beschäftigte, deren Arbeitsplatz in einer Bewohnerparkzone liegt, können weiterhin in diesen Bereichen parken. Die neu ausgewiesenen Bewohnerparkzonen sind überwiegend nach dem Mischprinzip geregelt. Das bedeutet, dass die Parkplätze sowohl von Bewohnerinnen und Bewohnern mit Bewohnerparkausweis als auch von anderen Nutzerinnen und Nutzern mit gültigem Parkschein genutzt werden können.
Welche Parkmöglichkeiten, Parkgebühren und gegebenenfalls Tagestickets in den einzelnen Bereichen gelten, können Sie im Geodatenportal der Stadt Offenburg einsehen.
Für Beschäftigte bietet die Stadt Offenburg weiterhin Monats- und Mehrmonatsparkscheine für bestimmte Bereiche an. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Stadt Offenburg.
 

Mitarbeitende, Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher des Klinikums können weiterhin im Umfeld des Klinikums parken. Durch die neue Parkraumbewirtschaftung gelten dort künftig die ausgewiesenen Parkregelungen. In bewirtschafteten Bereichen ist für das Parken ein gültiger Parkschein erforderlich, sofern kein Bewohnerparkausweis vorliegt.
 

Bei Erstellung der Parkraumbewirtschaftungskonzepts wurden die lokalen Gegebenheiten (Parkverhalten und Art der Bebauung) der einzelnen Bereiche mit berücksichtigt. Kurzzeitstellplätze (teilweise mit Parkscheibe) bleiben erhalten oder werden neu eingeführt. Für Pflegedienste und Handwerker bleiben die Sonderregelungen wie bisher gültig. 
 

 

Für das Parken ohne Bewohnerparkausweis gelten die Gebühren der Parkgebührensatzung.
 
  • Parkgebührenzone I: 1,20 Euro je angefangene halbe Stunde, Tagesticket 7 Euro
  • Parkgebührenzone II: 0,75 Euro je angefangene halbe Stunde, Tagesticket 5 Euro

Welche Parkgebühren in Ihrem Bereich gelten, können Sie der Beschilderung vor Ort oder dem Geodatenportal der Stadt Offenburg entnehmen.
 

Ja, an den neuen Parkscheinautoamten kann sowohl mit Karte als auch bar bezahlt werden. 
 

Ja, an allen neuen Parkscheinautomaten muss das Kennzeichen eingegeben werden. Kontrolliert wird dann nur noch über das Kennzeichen, nicht mehr über einen Parkschein.
 

Nein. Die neuen Parkscheinautomaten geben standardmäßig keinen Parkschein mehr aus. Stattdessen wird der Parkvorgang über das eingegebene Kennzeichen erfasst. Die Kontrolle erfolgt ebenfalls anhand des Kennzeichens.

Auf Wunsch kann am Parkscheinautomaten weiterhin ein Parkschein ausgedruckt werden. Dieser muss jedoch nicht mehr sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
 

Die Standorte der Parkscheinautomaten wurden so gewählt, dass sie von den bewirtschafteten Parkplätzen gut erreichbar sind. In der Regel beträgt der Fußweg zum nächsten Parkscheinautomaten höchstens etwa 100 Meter. Deshalb befinden sich viele Automaten an Kreuzungen oder zentralen Punkten innerhalb der Parkzone.

Bei der Standortwahl wurden außerdem technische Anforderungen wie die Stromversorgung oder – bei solarbetriebenen Automaten – eine ausreichende Sonneneinstrahlung berücksichtigt.

Wer per Handyparken bezahlt, muss keinen Parkscheinautomaten aufsuchen.
 

Bei der Auswahl der Parkscheinautomaten wurde Wert auf Nutzerfreundlichkeit gelegt. Die Kennzeicheneingabe hat sich in anderen Städten bewährt und ist mittlerweile Stand der Technik. Der Vorteil besteht darin, dass man nicht mehr zum Fahrzeug zurückkehren muss, um den Parkschein einzulegen. Die Einsparung von Papier kommt der Umwelt zu Gute. 
 

 

Die neue Beschilderung ist zum 31.07.2026 geplant. 
 

Bei Fragen zum Parkkonzept wenden Sie sich bitte per E-Mail an parkkonzept@offenburg.de
Fehlbeschilderungen melden Sie bitte per E-Mail an verkehrstechnik@offenburg.de
 

 

Die Einhaltung der Parkregelungen wird durch die Mitarbeitenden des Gemeindevollzugsdienstes der Stadt Offenburg kontrolliert.
 

Der Gemeindevollzugsdienst kontrolliert die Einhaltung der Parkregelungen regelmäßig von Montag bis Samstag im gesamten Stadtgebiet. Dabei finden täglich Kontrollen in der Innenstadt sowie in der Oststadt statt.

Da die Kontrollen im gesamten Stadtgebiet erfolgen und die personellen Ressourcen begrenzt sind, können jedoch nicht alle Bereiche jederzeit und lückenlos überwacht werden. Die Kontrollen werden daher im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten durchgeführt.
 

 

Unter https://mobil-in-offenburg.de/ können Sie sich über die unterschiedlichen Mobilitätsangebote der Stadt Offenburg informieren.
 

Bei weiteren Fragen zum Parkkonzept oder zu den neuen Parkregelungen können Sie sich gerne per E-Mail an parkkonzept@offenburg.de wenden.
 

Bei Fragen oder Rückmeldungen zum Parkkonzept wenden Sie sich gerne per E-Mail an parkkonzept@offenburg.de