Innenentwicklung auf kleinen Flächen
Mit dem Programm „SIO – Innenentwicklung auf kleinen Flächen“ will die Stadt Offenburg einen weiteren Beitrag zu einer nachhaltigen Innenentwicklung leisten. Mit Innenentwicklung ist hier die Nutzung von zusätzlichen Bebauungsmöglichkeiten in den bestehenden Wohngebieten gemeint. Im Rahmen des Siedlungs- und Innenentwicklungsmodells (SIO) sollen – neben den bekannten, großen Projekten – durch die Zusammenfassung mehrerer Einzelvorhaben auch kleine, aber sinnvolle neue Siedlungsbausteine ermöglicht werden.
Dies ist eine Möglichkeit für Eigentümer*innen gering ausgenutzter Grundstücke ohne ergänzendes Baurecht und mit dem Wunsch, dort eine weitere Bebauung zur Schaffung einer oder mehrerer zusätzlicher Wohnungen zu realisieren.
Folgende Voraussetzungen müssen Flächen für eine Aufnahme in das Programm insbesondere „SIO – Innenentwicklung auf kleinen Flächen“ erfüllen:
- Das Baugrundstück befindet sich im bestehenden Siedlungsbereich.
- Durch das Projekt wird zusätzlicher Wohnraum (min. eine Wohnung) geschaffen.
- Auch nach Errichtung des oder der neuen Gebäude sind immer noch ausreichende Freiräume und Grünflächen vorhanden.
- Naturschutzrechtlich gesicherte Schutzgebiete werden nicht negativ berührt.
- Die bestehende Infrastruktur (Verkehr, Ver- und Entsorgung, etc.) muss im Zuge des Projekts nicht ausgebaut werden.
- Die zusätzliche Versiegelung wird auf ein Mindestmaß reduziert.
- Die erforderlichen Stellplätze können nachgewiesen werden.
Bei den folgenden Fallkonstellationen ist eine Aufnahme in das Programm „SIO – Innenentwicklung auf kleinen Flächen“ zumeist nicht möglich (Beispiele):
- Das potentielle Baugrundstück befindet sich am Siedlungsrand. Die planungsrechtliche Prüfung ergibt, dass es sich bereits außerhalb des Siedlungszusammenhangs, also im Außenbereich gem. § 35 BauGB befindet.
- Das potentielle Baugrundstück befindet sich innerhalb des Kontexts einer größeren Baulandentwicklung (z.B. einem im Flächennutzungsplan dargestellten, geplanten Wohngebiet oder einer größeren, geplanten Innenentwicklungsfläche). Hier können einzelne Flächen nicht vorgezogen werden.
- In der Umgebung des potentiellen Baugrundstücks gibt es viele Grundstücke, die eine ähnliche Eignung für eine zusätzliche Bebauung aufweisen. Das Programm „SIO – Innenentwicklung auf kleinen Flächen“ ist auf Projekte ausgerichtet, mit denen nur einzelne oder wenige neue Gebäude ermöglicht werden können. Die zusätzliche Ermöglichung einer Bebauung „in zweiter Reihe“ in einem ganzen Straßenzug kann nicht auf diesem Weg ermöglicht werden – in einem solchen Fall würde beispielsweise eine umfangreiche Überprüfung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur und ggf. deren Ausbau sowie die Beteiligung etlicher weiterer Grundstückseigentümer*innen erforderlich werden. Dies überschreitet den Rahmen des Programms „SIO – Innenentwicklung auf kleinen Flächen“.
Die fachliche Eignung der Flächen wird aus städtebaulicher, ökologischer und infrastrukturellen Gesichtspunkten durch die Verwaltung geprüft. Ebenfalls wird ermittelt, ob und wie viele Eigentümer*innen in der Umgebung gleich zu behandeln wären und bei einer Eignung der Fläche Kontakt zu ihnen aufgenommen.
In einem nächsten Schritt werden Gespräche mit den Eigentümer*innen der geeigneten Grundstücke geführt. Ziel ist die Erteilung einer Grundzustimmung der Eigentümer*innen zu folgenden Punkten: Dem Bauvorhaben kann aus städtebaulicher Sicht zugestimmt werden, die Umsetzung erfolgt binnen vier Jahren nach dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan (Bauverpflichtung) und die Kosten eventuell extern zu erstellender Fachgutachten werden durch die Eigentümer*innen übernommen (Kostenübernahmeerklärung).
Die abschließende Entscheidung über die Aufnahme von Grundstücken in das Programm „SIO – Innenentwicklung auf kleinen Flächen“ und die Schaffung von Baurecht wird durch den Gemeinderat getroffen. Die Bebauungspläne werden in einem Sammelverfahren gemeinschaftlich für alle SIO-Kleinflächen innerhalb eines Projektturnus erstellt.
Das Formular können Sie an folgende Adressen per Post oder E-Mail richten:
Stadt Offenburg
Abteilung Stadtplanung und Stadtgestaltung
Wilhelmstraße 12
77654 Offenburg









