Geldspielautomaten / Glücksspiel
Allgemeines zum Thema Spielrecht
Die gesetzlichen Regelungen zum Spielrecht finden sich in den §§ 33c bis 33i Gewerbeordnung, dem Glücksspielstaatsvertrag, dem Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg, sowie der aktuellen Spielverordnung des Landes Baden-Württemberg.
Aufstellen von Geldspielautomaten
Um Geldspielautomaten aufstellen zu dürfen, bedarf es zunächst einer Aufstellerlaubnis.
Den Antrag auf eine Aufstellerlaubnis können Sie hier herunterladen und bequem zu Hause ausfüllen. Den ausgefüllten Antrag bringen Sie vorbei oder schicken ihn an:
Fachbereich Bürgerservice
Abtlg. Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
- Gewerbe, Sicherheit und Ordnung -
Spitalstraße 2
77652 Offenburg
Die weiteren zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen können dem Antrag entnommen werden.
Was Sie nach Erhalt der Aufstellerlaubnis beachten müssen
Nach Erhalt der Aufstellerlaubnis dürfen Sie Geldspielautomaten in ganz Deutschland aufstellen. Bevor Sie jedoch einen Geldspielautomaten tatsächlich aufstellen, müssen Sie bei der Gemeinde, in deren Bereich der Aufstellort liegt, eine Geeignetheitsbestätigung beantragen. Den Antrag hierzu finden Sie unter den Downloads.
Die Gemeinde prüft, ob der gewählte Aufstellort (z.B. eine Gaststätte) im Sinne des § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung hierfür geeignet ist. Sobald Ihnen dies bestätigt wurde, dürfen Sie die Geldspielautomaten dort aufstellen.
Sie möchten in Ihrer Gaststätte Geldspielgeräte aufstellen lassen?
Hierzu vergewissern Sie sich bei dem Geräteaufsteller, dass dieser im Besitz einer Aufstellerlaubnis und einer Geeignetheitsbestätigung für Ihre Gaststätte ist. Erst dann ist er berechtigt Geldspielgeräte in Ihren Räumlichkeiten aufzustellen. Bitte beachten Sie, dass auch Sie als Gaststätteninhaber für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des Spielrechts in die Pflicht genommen werden. Bei Verstößen kann nicht nur gegen den Aufsteller selbst, sondern auch gegen Sie ein Bußgeld verhängt werden.
Aktuelles zur Lotterie/Tombola
Die für den Bereich der Rennwett- und Lotteriesteuer geltenden Vordrucke und Merkblätter wurden an die ab Januar 2006 geltende Rechtslage angepasst. Die zu verwendenden Vordrucke stehen auf der Internetseite des in Baden-Württemberg zentral für den Bereich der Rennwett- und Lotteriesteuer zuständigen Finanzamts Karlsruhe-Durlach zum Download bereit. Die Vordrucke können wie folgt angewählt werden:
Portal der Finanzämter (Formulare zur Lotteriesteuer)
Weitere Informationen zum Thema Glücksspiel erhalten Sie auch auf der Webseite Regierungspräsidiums Karlsruhe







