Familienpass-Info
Der städtische Fachbereich Bürgerservice informiert, dass zum neuen Kindergarten- und Schuljahr wieder ein neuer Familienpass beantragt werden kann. Der neue Pass ist ab dem 1. September 2025 gültig.
Eine Beantragung ist ab Montag, 21.07.2025 im Bürgerbüro, Fischmarkt 2 möglich.
Bitte beachten Sie: Die Beantragung des Familienpasses ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die EinwohnerInnen der einzelnen Ortsteile können dies auch bei ihrer zuständigen Ortsverwaltung erledigen.
Der Familienpass ist einkommensabhängig und wird nach individueller Einkommenssituation berechnet.
Bitte bringen Sie zum Termin alle zutreffenden Unterlagen vom Jahr 2023 mit:
- Steuerbescheid 2023
- Dezember-Abrechnungen 2023 aller VerdienerInnen im Haushalt
- Bescheid über den Erhalt von Mutterschaftsgeld
- Elterngeldbescheide (Mutter gegebenenfalls Vater)
- Nachweis über den Erhalt von Kindergeld für Kinder ab 18 Jahren
- Nachweis bei Unterhaltszahlungen (z.B. Kontoauszug)
- Bescheid über Lohnersatzleistungen (Krankengeld, ALG I)
- Zinserträge
- Mieteinnahmen
- Aktuelle Schulbescheinigung für die Schülerbeförderung und für alle Schüler ab 18 Jahren
- Teilnehmer-Nummer der Firma Pair Solution für die Bezuschussung der Mittagsverpflegung
- Unabhängig vom Jahr 2023: Wohngeldbescheid/ Nachweis über Kinderzuschlag (aktuell)
Erhalten Sie aktuell Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder Arbeitslosengeld?
Hierfür benötigen wir den aktuellen vollständigen Leistungsbescheid.
Ist das letzte Kind nach 2023 geboren?







