Ferien
Hier können Sie die aktuellen Ferienpläne herunterladen.
Bitte beachten Sie:
Eine Beurlaubung außerhalb der festgelegten Ferientermine und der schulfreien Tage ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen im Rahmen des § 4 der Schulbesuchsverordnung vom 21.03.1982 auf rechtzeitigen Antrag zulässig.
Weitere Informationen erhalten Sie online auf Landesrecht Baden-Württemberg:








