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Gestaltungsbeirat gibt Empfehlungen

- 23.07.2026 - 

Zwei Projekte in Villenlage

Planung. aw Zwei Projekte standen auf der Tagesordnung des Gestaltungsbeirats in der Sitzung am 16. Juli: ein Wohngebäude in der Freiburger Straße 2 und eines in der Weingartenstraße 11.

Die Baulücke Weingartenstraße 11.

Die Denz Unternehmensgruppe aus Freiburg plant die Errichtung eines viergeschossigen Wohngebäudes mit Staffelgeschoss an der Freiburger Straße im Bereich des Gründerzeitviertels in der Nordweststadt westlich angrenzend zur Straßenkreuzung Freiburger-Platz und südlich des Franz-Volk-Parks. Auf der nördlichen Hälfte des Grundstückes befindet sich die denkmalgeschützte eingeschossige Villa, Baujahr 1911, mit Mansardwalmdach und Sockelzone in Naturstein.

Nino Walter vom Bauatelier Walter aus Willstätt stellte das Projekt vor: Die Haupterschließung des Gebäudes soll im Süden über das angrenzende Grundstück der Freiburger Straße 6 erfolgen. Der geplante Neubau ist als 2-Spänner organisiert und verfügt über neun Wohneinheiten. Die kleineren Einheiten mit Balkon in Richtung Nord-Osten sind für Singles oder kleine Familien zugeschnitten, die großen Einheiten, ebenfalls mit Balkon, in Richtung Süd-Westen sind für Familien mit Kindern oder als Wohngemeinschaften nutzbar. Das Penthouse mit Balkon und Dachterrasse soll Familien mit Kind ansprechen.

Kleine Schwester zur Villa

Der Gestaltungsbeirat wünschte sich einen Dialog mit der bestehenden Villa als "kleine Schwester zur Villa" und damit einen fließenden Übergang. Statt Balkone riet das Gremium zu Loggien. Man sei sich bewusst über den schwierigen Gebäudezuschnitt. Die Empfehlung des Beirats: Das Geschosswohnen mehr in den Park zu orientieren, sei für dieses exponierte Grundstück mit dem historischen Nachbar vorzuziehen. Wichtig sei darüber hinaus, die schützende Baumreihe an der Freiburger Straße zu erhalten. Dafür sprachen sich auch Baubürgermeister Oliver Martini und sein Team aus.

Dann ging es in die Weingartenstraße 11: Die Bauherren planen die Errichtung eines zweigeschossigen Wohngebäudes mit Attikageschoss im Gründerzeitviertel der Oststadt. Angrenzend befindet sich auf dem östlichen Nachbargrundstück die denkmalgeschützte Villa Weingartenstraße 13 aus dem Jahr 1910. Der Garten der Villa wird von einer nicht-denkmalgeschützten Mauereinfriedung zur Weingartenstraße begrenzt.

Architekt Hamid von Berg-Hadoudj aus Bühl stellte das geplante Gebäude vor. Der geplante Neubau mit fünf Wohneinheiten solle sich westlich an die Brandwand der Weingartenstraße 9 anschließen. Die Zufahrt ist zwischen dem Neubau und der denkmalgeschützten Villa geplant. Der Architekt präsentierte zwei Varianten: eine Gartenvilla zurückversetzt auf dem Grundstück hinter der bestehenden Mauerscheibe und als Stadthaus, das die bestehende Gebäudeflucht des Straßenzuges aufnimmt.

Historie und Moderne

Konform ging der Gestaltungsbeirat mit dem Architekten, die Villa mit dem neuen Gebäude noch mehr zum Ausdruck zu bringen – eine Symbiose aus Historie und Moderne. Außerdem wünschte sich der Beirat mehr Freiraum zwischen der rechts befindlichen Villa und dem Neubau. Seine Empfehlung: tiefer in den Garten hineinzubauen mit Verschlankung der Gebäudebreite. Auch solle der Entwurf näher an die Mauer gerückt werden und damit prominent in erster Reihe stehen; damit gab das Gremium der Stadthaus-Variante den Vorzug.

 
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